· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Selbstständige Ernährungsberater sind rentenversicherungsfrei
| Selbstständige Ernährungsberater sind nicht als Lehrer einzustufen, weil bei ihnen die Vorbereitung individueller Entscheidungen und Verhaltensänderungen im Vordergrund steht und nicht die Vermittlung von Wissen und Kompetenzen. Sie sind demnach nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig ( BSG, Urteil vom 23.4.2015, Az. B 5 RE 23/14 R, Abruf-Nr. 144831 ). |
Quelle: Ausgabe 11 / 2015 | Seite 182 | ID 43491923