· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Selbstständige Pflegekräfte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ihr Status
| Vermehrt werden Pflegekräfte in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen über Agenturen ausgeliehen. Sie werden als selbstständige Anästhesieschwestern/-pfleger, OP-Fachkräfte, Stationsschwestern/-pfleger, Altenpfleger zeitlich begrenzt dorthin vermittelt, um Krankheits- bzw. Urlaubsvertretungen zu übernehmen oder sonstige außergewöhnliche Arbeitsbelastungen zu kompensieren. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung halten diese Personen hingegen für abhängig beschäftigt und daher für sozialversicherungspflichtig im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV. |
Pflegepersonen sind abhängig Beschäftigte
Für die Einordnung dieser Pflegekräfte als sozialversicherungspflichtig sprechen aus Sicht der Spitzenverbände folgende Gründe:
- Die Personen sind hinsichtlich Arbeitszeit, -ort, -dauer und -ausführung in das Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim eingegliedert.
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