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  • · Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht

    Selbstständige Pflegekräfte in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen und ihr Status

    | Vermehrt werden Pflegekräfte in Krankenhäusern, Alten- oder Pflegeheimen über Agenturen ausgeliehen. Sie werden als selbstständige Anästhesieschwestern/-pfleger, OP-Fachkräfte, Stationsschwestern/-pfleger, Altenpfleger zeitlich begrenzt dorthin vermittelt, um Krankheits- bzw. Urlaubsvertretungen zu übernehmen oder sonstige außergewöhnliche Arbeitsbelastungen zu kompensieren. Die Spitzenverbände der Sozialversicherung halten diese Personen hingegen für abhängig beschäftigt und daher für sozialversicherungspflichtig im Sinne des § 7 Abs. 1 SGB IV. |

     

    Pflegepersonen sind abhängig Beschäftigte

    Für die Einordnung dieser Pflegekräfte als sozialversicherungspflichtig sprechen aus Sicht der Spitzenverbände folgende Gründe:

     

    • Die Personen sind hinsichtlich Arbeitszeit, -ort, -dauer und -ausführung in das Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim eingegliedert.

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