· Fachbeitrag · Sozialversicherungspflicht
Tätigkeit als Lohn- und Finanzbuchhalter sowie Bilanzbuchhalter in der Sozialversicherung
| Die Tätigkeit als Lohn- und Finanzbuchhalter sowie Bilanzbuchhalter kann in abhängiger Beschäftigung oder selbstständig ausgeübt werden. Maßgebend ist, wie das Vertragsverhältnis in der Praxis ausgestaltet wird. Das zeigen verschiedene Urteile. |
Bilanzbuchhalterin mit Prüfungszulassung zur Steuerberaterin
Das LSG Baden-Württemberg hat bei einer Bilanzbuchhalterin mit Prüfungszulassung zur Steuerberaterin in einer Steuerkanzlei eine sozialversicherungsfreie Beschäftigung bejaht (LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.10.2018, Az. L 11 R 1095/17, Abruf-Nr. 206523).
Für das LSG sprachen folgende Punkte für eine selbstständige Tätigkeit:
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