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  • 04.03.2014 · Fachbeitrag · Sozialversicherungsprüfung

    Wirksame Prüfbescheide bleiben für spätere Prüfungen bindend

    | Nicht selten fallen in eine Sozialversicherungsprüfung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Zeiträume, die bei einer früheren Prüfung bereits kontrolliert wurden. War damals ein Prüfungsbescheid ergangen, darf für diesen Zeitraum nicht einfach ein neuer mit einer höheren Nachzahlung erlassen werden, entschied das LSG Bayern. |