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  • 23.10.2015 · Fachbeitrag · Unfallversicherung

    Skiunfall auf betrieblicher Tagung nicht unfallversichert

    | Freizeitaktivitäten im Rahmen einer Führungskräftetagung sind nicht gesetzlich unfallversichert. Aus diesem Grund hat das LSG Hessen eine Verletzung beim Skifahren nicht als Arbeitsunfall anerkannt. |