15.05.2018 · Nachricht · Unfallversicherung
Sturz am Probearbeitstag kann Arbeitsunfall sein
| Lädt ein Arbeitgeber einen Bewerber nach einem Vorstellungsgespräch zu einem unentgeltlichen Probearbeitstag ein, und stürzt der Bewerber dabei, so handelt es sich um einen Arbeitsunfall. Das gilt aus Sicht des LSG Sachsen-Anhalt jedenfalls dann, wenn der Bewerber dabei objektiv die zu dieser Zeit und an diesem Ort notwendige Arbeit verrichtet und der Arbeitgeber diesbezüglich ein konkretes Weisungsrecht hat. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses LGP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig