04.03.2014 · Fachbeitrag · Unfallversicherung
Sturz im Festzelt kann Arbeitsunfall sein
| Gehört ein Festzeltbesuch zum Teil eines Dienstauftrags, zählt der Sturz von einer Bierbank als Arbeitsunfall. Das hat das VG Stuttgart im Falle einer Lehrerin entschieden, die im Rahmen eines offiziellen Programmpunkts einer Klassenfahrt die Schüler begleiten „musste“. |
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