· Fachbeitrag · Unfallversicherung
Unfallversicherung zahlt nicht bei Sturz während Raucherpause
| Wer seine Arbeitszeit zum Rauchen unterbricht, steht während dieser Zeit nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. |
Eine Pflegehelferin war auf dem Weg von der Raucherpause mit dem Hausmeister zusammengestoßen und brach sich dabei den rechten Arm. Die Unfallversicherung musste hier nicht einspringen. Weder hat das Rauchen einen sachlichen Bezug zur Berufstätigkeit, noch ist es mit der Nahrungsaufnahme vergleichbar, die zur Aufrechtserhaltung der Arbeitskraft notwendig wäre (SG Berlin, Urteil vom 23.1.2013, Az. S 68 U 577/12; Abruf-Nr. 131354).
Quelle: Ausgabe 07 / 2013 | Seite 110 | ID 39900890