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  • 09.07.2020 · Nachricht · Wiedereingliederung

    Erstattung der Fahrtkosten bei stufenweiser Wiedereingliederung

    | Die Krankenkasse muss einem Arbeitnehmer, der während einer stufenweisen Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin Krankengeld erhält, auch die Kosten für Fahrten zum Arbeitsort erstatten. Der Anspruch ist beschränkt auf die Kosten eines regelmäßig verkehrenden öffentlichen Verkehrsmittels der niedrigsten Beförderungsklasse, so das SG Dresden. |