05.09.2023 · Nachricht ·
Außergewöhnliche Belastungen
Aufwendungen für eine Liposuktion zur Behandlung eines Lipödems sind regelmäßig ohne Vorlage eines vor den Operationen erstellten amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen. Dies gilt nach der Entscheidung des BFH (23.3.23, VI R 39/20, Abruf-Nr. 236045 ; PM Nr. 30/23 vom 29.6.23) jedenfalls ab dem Jahr 2016.
05.09.2023 · Fachbeitrag ·
Werbungskosten
Nahezu jeder zieht früher oder später um – und so ein Umzug macht nicht nur Arbeit, sondern kostet auch Geld. Ist der Umzug beruflich veranlasst, lassen sich die tatsächlichen Kosten sowie einige Pauschalen von der ...
05.09.2023 · Fachbeitrag ·
Bilanzierung
Im ersten Teil des Beitrags (MBP 23, 139) wurde die steuerrechtliche Bilanzberichtigung insbesondere bei typischen Fehlern (AfA-Fehler, unterlassene Bilanzierung von notwendigem Betriebsvermögen, Entnahmen und ...
16.08.2023 · Nachricht · Kostenloses IWW-Webinar am 21.9.23, 14:00–15:00 Uhr
Verwenden Sie und Ihre Mitarbeiter auch zu viel Zeit z. B. für die Erstellung von Textvorlagen, Recherchen oder die Analyse von Sachverhalten? Mit dem Einsatz von KI und vor allem sog. Large Language Models (LLMs) lassen sich viele Arbeiten einfacher, effizienter und stressfreier erledigen. Im kostenlosen IWW-Webinar erfahren Sie, wie LLMs die Arbeitsabläufe in Ihrer Kanzlei optimieren und Kosten senken können. Profitieren Sie von direkt umsetzbaren Tipps und Beispielen (Einzelheiten unter ...
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16.08.2023 · Nachricht ·
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Gewinne aus dem Online-Pokerspiel können als Einkünfte aus Gewerbebetrieb der Einkommensteuer unterliegen (BFH 22.2.23, X R 8/21, Abruf-Nr. 236046 ; BFH, PM Nr. 31/23 vom 29.6.23) .
16.08.2023 · Fachbeitrag ·
Haushaltsnahe Dienstleistungen
Mieter können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen nach § 35a EStG steuermindernd geltend machen
– und zwar auch dann, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht ...
02.08.2023 · Nachricht ·
Umsatzsteuer
Für die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 1 UStG ein Steuersatz von 7 %. Der BFH (29.11.22, XI R 13/20, Abruf-Nr. 234117 ) hat nun entschieden, dass der ermäßigte Steuersatz auch auf die Vermietung von Wohncontainern an Saisonarbeiter (Erntehelfer) Anwendung findet.