Bei Schornsteinfegerleistungen wird eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen in allen noch offen Fällen wieder voll gewährt (d.h. 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR). Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnung in begünstigte (Handwerkerleistungen) und nicht begünstigte Leistungen (Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich Feuerstättenschau) aufzuteilen.
Einkommensteuerfestsetzungen für VZ ab 2010 sind hinsichtlich der Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten (§ 65a SGB V) vorläufig ...
Das BVerfG muss sich mit der Frage befassen, ob Eltern Aufwendungen für die Adoption eines Kindes als außergewöhnliche Belastung steuermindernd geltend machen können. Der BFH (10.3.15, VI R 60/11; BVerfG unter 2 BvR ...
Bei Ermittlung der nach § 33a Abs. 1 EStG abzugsfähigen Unterhaltsleistungen sind die anrechenbaren Einkünfte der unterhaltenen Person ab dem
VZ 2010 nicht (mehr) zu mindern um die Arbeitnehmerbeiträge zur gesetzlichen Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie um die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung für Leistungen, die über das sozialhilferechtliche Niveau der Krankenversorgung hinausgehen. Vor dem Inkrafttreten des Bürgerentlastungsgesetzes Krankenversicherung war das noch möglich. Nach ...
Unverzinsliche Darlehen müssen unter den Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG abgezinst werden. Das gilt auch für ein unverzinsliches Darlehen unter Ehegatten (FG München 26.6.14, 11 K 877/11, Rev.
Der Beihefter dieser Ausgabe enthält für Ihre Mandanten ein Rundschreiben mit wertvollen Hinweisen zum Jahresende. Das Sonderrundschreiben können Sie unter mbp.iww.de unter der Abruf-Nr. 145720 als PDF-Datei ...
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In der Biergartenzeit dürfen steuerliche Aufzeichnungspflichten nicht aus dem Blick geraten. Die BBP-Sonderausgabe dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden zur Beratung Ihrer Gastro-Mandanten. Punkt für Punkt werden alle relevanten Aspekte anschaulich erläutert – inklusive zahlreicher Praxistipps.
Das FG München (24.10.11, 7 K 2544/09) war bislang der Meinung, dass eine begünstigte Handwerkerleistung nach § 35a EStG „in“ einem Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden muss. Somit schied z.B. eine Steuerermäßigung für den Teil der Leistung aus, der in einer Schreinerwerkstatt erbracht wurde. In einem aktuellen Urteil hat das FG diese Sichtweise offensichtlich aufgegeben (FG München 23.2.15 , 7 K 1242/13, Abruf-Nr. 145568 ).