Durch das „Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 24.9.14) soll die lohnsteuerliche Freigrenze bei Betriebsveranstaltungen ab 2015 um 40 EUR auf 150 EUR (brutto) erhöht werden. Was sich zunächst positiv anhört, hat aber einen Haken: Gleichzeitig soll die neue steuerzahlerfreundliche BFH-Rechtsprechung (BFH 16.5.13, VI R 94/10 sowie BFH 16.5.13, VI R 7/11) ausgehebelt werden.
Mit der Körperschaftsteuererklärung ist auch die Erklärung zu den gesonderten Feststellungen nach den §§ 27, 28 und 38 KStG einzureichen. Im Rahmen dieser Erklärung sind insbesondere Angaben zur Entwicklung des ...
Bei der Flut an neuen Vorschriften und neuer Rechtsprechung kann
die/der Einzelne kaum noch den Überblick behalten. Genau aus diesem Grund gibt es die neue Community von MBP. Hier geht es um den Erfahrungsaustausch ...
Die Aufwendungen für einen Business-Anzug sind nicht als Werbungskosten abziehbar. Damit hat das FG Hamburg (6.3.14, Az. 6 K 231/12) die Klage eines Rechtsanwaltes abgewiesen.
Fehlt dem Steuerpflichtigen die Einkunftserzielungsabsicht, sind bei einer Vermietung keinerlei Einkünfte anzusetzen (Liebhaberei). Dies hat zur Folge, dass Verluste nicht mit anderen Einkünften verrechnet werden ...
Stiftungs-Holding statt Holding-GmbH: 10 Vorteile, die überzeugen
SB StiftungsBrief zeigt Ihnen, warum die Stiftungsholding in vielen Fällen die bessere Alternative zur GmbH ist. Die Sonderausgabe bietet Ihnen einen Handlungsleitfaden, mit dem Sie Vor- und Nachteile exakt gegeneinander abwägen können (inklusive Gestaltungsbeispielen und Berechnungsmuster).
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Jahreswechsel im Personalbüro: die Neuerungen 2026
Alle Jahre wieder gibt es zum Jahresbeginn wichtige Änderungen, die die Verfahrensabläufe bei der Lohnabrechnung beeinflussen. LGP macht Sie in einer Schwerpunktausgabe mit allen Neuregelungen vertraut und zeigt, wie die Umsetzung in die Praxis gelingt.
Der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung soll auch in 2015 bei 5,2 % liegen. Das wohl keine erneute Erhöhung notwendig wird, liegt vor allem an dem kürzlich im Bundesgesetzblatt verkündeten Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes, wodurch die Deutsche Rentenversicherung ihre Prüftätigkeit massiv ausweiten wird.