Nach § 8c Abs. 1 KStG können Kapitalgesellschaften Verlustvorträge grundsätzlich nicht mehr nutzen, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 % des Anteilsbesitzes auf einen Erwerber übergehen (quotaler Untergang bei über 25 % bis 50 %). Erfolgt der schädliche Beteiligungserwerb indes während des laufenden Wirtschaftsjahrs, kann ein bis zu diesem Zeitpunkt erzielter Gewinn mit dem bisher noch nicht genutzten Verlust verrechnet werden (BFH 30.11.11, I R 14/11, Abruf-Nr. 120687 ).
Entgegen der Rechtsprechung des BFH hat das FG Niedersachsen (7.3.12, 9 K 180/09) die Überschusserzielungsabsicht bei der Vermietung einer Ferienwohnung trotz geringfügiger Selbstnutzung unterstellt.
Die Minijob-Zentrale informiert in einer ausführlichen Broschüre über die gesetzlichen Regelungen bei Minijobs im gewerblichen Bereich. Die Broschüre kann unter www.iww.de/sl136 kostenlos heruntergeladen werden.
Bei nicht nur unternehmerisch genutzten Gegenständen ist für den Vorsteuerabzug eine zeitnahe Zuordnung zum Unternehmensvermögen Voraussetzung. Die Zuordnungsentscheidung muss dabei spätestens im Rahmen der Jahressteuererklärung erfolgen, wobei die Umsatzsteuererklärung bis zum 31.5. des Folgejahrs eingereicht werden muss (BFH 7.7.11, V R 42/09).
Das FG Münster (21.12.11, 9 K 3802/08 K,G,F,Zerl) hat entschieden, dass Provisionen eines Versicherungsmaklers, für die das Risiko einer Stornohaftung besteht, nicht als Einnahme zu erfassen sind. Die darauf ...
Zinsen auf erstattete Körperschaftsteuerzahlungen (Erstattungszinsen) erhöhen das Einkommen der Kapitalgesellschaft und sind körperschaftsteuerpflichtig. Nach Meinung des I. Senats des BFH ist die Rechtsprechung des ...
E-Rechnung: fit für die Beratung in nur 2 Stunden am PC
Ab dem 01.01.2025 gilt im B2B-Bereich die neue E-Rechnungs-Pflicht. Nutzen Sie die Zeit, um Ihre Mandanten bei der Umstellung proaktiv zu unterstützen! Das IWW-Webinar am 23.10.2024 liefert Ihnen dazu konkrete Beratungsansätze und das nötige Hintergrundwissen.
Für den perfekten Start in den Steuerberuf: Die neue digitale Plattform unterstützt Neu- und Quereinsteiger in der Kanzlei mit einem interaktiven Lernprogramm. Profitieren Sie von einem effektiven Mix aus Theorie und Praxis, regelmäßigen Wissenskontrollen und zielgenauer Prüfungsvorbereitung!
Gratis! Alles Wichtige zur E-Rechnung auf einen Blick
Mandanten effizient beraten und „nebenbei“ die eigenen Kanzleiprozesse umstellen? Die neue Sonderausgabe von BBP Betriebswirtschaft im Blickpunkt unterstützt Sie bei der Einführung der E-Rechnungs-Pflicht! Profitieren Sie von konkreten Handlungstipps für Beratung und Kanzleiorganisation.
Bei einer komprimierten ELSTER-Erklärung orientiert sich die Prüfung des groben Verschuldens i.S. des § 173 AO ausschließlich an den sich aus der komprimierten Erklärung ergebenden Daten. Gegen diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des FG Niedersachsens hat die Finanzverwaltung Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (FG Niedersachsen 24.5.11, 3 K 249/10, NZB III B 124/11, Abruf-Nr. 120831).