· Fachbeitrag · Einkommensteuer
BFH muss entscheiden: Mindern Steuerberatungskosten den Gewinn nach § 17 EStG?
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Stehen Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit der Ermittlung eines nach § 17 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns, handelt es sich um Veräußerungskosten, die den Veräußerungsgewinn mindern. Das meint zumindest das FG Hessen (22.2.24, 10 K 1208/23, Abruf-Nr. 243105 ). |
1. Veräußerungsgewinn und Veräußerungskosten i. S. des § 17 EStG
§ 17 Abs. 2 S. 1 EStG regelt Folgendes: Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Einen darüber hinausgehenden Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) bzw. Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 S. 1 EStG) sieht § 17 EStG ‒ anders als andere Einkunftsarten ‒ nicht vor.
Der Begriff der Veräußerungskosten ist gesetzlich nicht definiert, obgleich er im Ertragsteuerrecht in mehreren Normen verwendet wird. Veräußerungskosten i. S. des § 17 EStG sind Aufwendungen, die in unmittelbarem sachlichen Zusammenhang mit der Veräußerung stehen, also durch die Veräußerung wirtschaftlich veranlasst sind. Damit beschränkt sich der Begriff der Veräußerungskosten auf Aufwendungen mit einer unmittelbaren veräußerungsbedingten Kausalität.
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