· Fachbeitrag · Einkommensteuer
Führt die Stundung einer Kaufpreisforderung zu steuerpflichtigen Kapitalerträgen?
von StB Dipl.-Finw. (FH) Karl-Heinz Günther, Übach-Palenberg
| Die Stundung des Kaufpreises aus dem Verkauf eines zum Privatvermögen gehörenden Grundstücks im Wege einer Ratenzahlung ist als Einräumung eines Darlehens zu qualifizieren, das zu Einkünften aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) führen kann. Dies gilt auch dann, wenn die Vertragsparteien eine Verzinsung ausdrücklich ausgeschlossen haben (Anschluss an die ständige Rechtsprechung, u. a. BFH 14.7.20, VIII R 3/17 ). Ob es aber tatsächlich dazu kommt, hängt von den weiteren vertraglichen Vereinbarungen ab ( FG Schleswig-Holstein 17.9.24, 4 K 34/24, Rev. BFH VIII R 30/24, Abruf-Nr. 244646 ). |
1. Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen hatten ihrer Tochter ein Hausgrundstück verkauft, den im Übertragungsvertrag vereinbarten Kaufpreis jedoch (ebenfalls im Übertragungsvertrag) gestundet. Die Stundungsvereinbarung sah vor, dass die Tochter den Kaufpreis in monatlichen Raten bezahlt. Eine Verzinsung wurde nicht vereinbart. Die in diesem Verzicht liegende Kaufpreisreduzierung wurde, so die Vereinbarung, der Tochter geschenkt.
Das FA ging von einem in der Ratenzahlungsvereinbarung liegenden Zinsanteil aus, den es der Besteuerung nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG unterwarf.
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