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  • 25.11.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 30/24

    Kapitalforderung, Zinsverzicht, Freigebige Zuwendung, Zinsvorteil, Schenkung

    Letzte Änderung: 25. November 2024, 16:24 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2024, 15:24 Uhr

    Handelt es sich bei dem ausdrücklich vertraglich vereinbarten Zinsverzicht (hier: Schenkung der Differenz zwischen Nominalkaufpreis und dem abgezinsten Barkaufpreis bei der Veräußerung eines Grundstücks gegen Ratenzahlung zwischen nahen Angehörigen), um einen Kapitalnutzungsvorteil, der als Schenkung unter Lebenden im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu beurteilen ist und damit nicht dem Besteuerungstatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG unterliegt?

    Gericht: Bundesfinanzhof

    Aktenzeichen: VIII R 30/24

    Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1

    Rechtsmittelführer: Verwaltung