25.11.2024 · Anhängiges Verfahren · EStG § 20 Abs 1 Nr 7 · VIII R 30/24
Kapitalforderung, Zinsverzicht, Freigebige Zuwendung, Zinsvorteil, Schenkung
Letzte Änderung: 25. November 2024, 16:24 Uhr, Aufgenommen: 25. November 2024, 15:24 Uhr
Handelt es sich bei dem ausdrücklich vertraglich vereinbarten Zinsverzicht (hier: Schenkung der Differenz zwischen Nominalkaufpreis und dem abgezinsten Barkaufpreis bei der Veräußerung eines Grundstücks gegen Ratenzahlung zwischen nahen Angehörigen), um einen Kapitalnutzungsvorteil, der als Schenkung unter Lebenden im Sinne des § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zu beurteilen ist und damit nicht dem Besteuerungstatbestand des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG unterliegt?
Gericht: Bundesfinanzhof
Aktenzeichen: VIII R 30/24
Normen: EStG § 20 Abs 1 Nr 7, ErbStG § 7 Abs 1 Nr 1
Rechtsmittelführer: Verwaltung