· Nachricht · Geldwäschegesetz
Einsichtnahme in das Transparenzregister: Rechtsverordnung regelt Details
| Mit dem neuen Geldwäschegesetz (Inkrafttreten am 26.6.17, BGBl I 17, 1822) wurde auch das Transparenzregister eingeführt (vgl. MBP 18, 4 ). Die Einsichtnahme ist seit dem 27.12.17 für jeden möglich, der ein berechtigtes Interesse darlegen kann. Einzelheiten zur Einsichtnahme und deren Beschränkung regelt nun die t„Verordnung über die Einsichtnahme in das Transparenzregister“, die am 22.12.17 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde (BGBl I 17, 3984). |
Quelle: ID 45085522