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Brandenburg will die Abgeltungsteuer abschaffen
| Brandenburg hat im Bundesrat eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung der Abgeltungsteuer gestartet. Ein entsprechender Entschließungsantrag Brandenburgs wurde an die Ausschüsse des Bundesrats überwiesen (BR-Drs 643/16 vom 4.11.16). Ziel ist es, Kapitaleinkünfte nach erfolgter Einführung des internationalen automatischen Informationsaustauschs von Steuerdaten wieder dem persönlichen Einkommensteuersatz zu unterwerfen.
Nach Ansicht Brandenburgs privilegiert die Abgeltungsteuer die Besserverdienenden. Im Vergleich zum persönlichen Einkommensteuersatz (bis zu 45 %) stelle der pauschale Steuersatz von 25 % eine unverhältnismäßige Bevorzugung dar.
Ferner habe sich gezeigt, dass ein geringer Steuersatz von 25 % kein wirksames Mittel gegen Kapitalflucht und Steuerhinterziehung darstelle. Dies gelte umso mehr, als mit dem Gesetz zum automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen die Grundlage für eine effektive Besteuerung von im Ausland angelegtem Kapital geschaffen wurde. Damit werde zukünftig ein zeitnaher Austausch von steuerrelevanten Informationen zwischen den Mitgliedsstaaten der EU sowie zwischen den zahlreichen OECD-Ländern ermöglicht.
Ob der Vorstoß Brandenburgs letztendlich Erfolg haben wird, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch zu konstatieren, dass über die Abschaffung der Abgeltungsteuer bereits seit einiger Zeit diskutiert wird. Auch namhafte Politiker der Bundesregierung (z. B. Sigmar Gabriel) befürworten eine Abschaffung.