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  • · Nachricht · Steuererklärungen

    Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung?

    | Das FG Niedersachsen (18.2.15, 3 K 297/14, Rev. zugelassen) hat aktuell entschieden, dass Scheidungskosten im Streitjahr 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können. Die Scheidung stelle nach den gesellschaftlichen Verhältnissen des Streitjahres jedenfalls kein außergewöhnliches Ereignis mehr dar. Das Gericht hat sich insoweit auf die Daten des Statistischen Bundesamts gestützt, nach denen zurzeit jährlich rund 380.000 Eheschließungen jährlich rund 190.000 Ehescheidungen gegenüberstehen. |

     

    Das Gericht hat überdies die Neufassung des § 33 Abs. 2 S. 4 EStG durch das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz so ausgelegt, dass der Gesetzgeber mit Wirkung ab dem Jahr 2013 die Abzugsfähigkeit der Scheidungskosten als Prozesskosten generell abgeschafft hat (so auch die rechtskräftige Entscheidung des FG Sachsen 13.11.14, 2 K 1399/14). Das FG Niedersachsen weicht damit allerdings von der Rechtsprechung des FG Rheinland-Pfalz (16.10.14, 4 K 1976/14, Rev. BFH VI R 66/14) und des FG Münster (21.11.14, 4 K 1829/14 E, Rev. BFH VI R 81/14) ab.

     

    Quelle: FG Niedersachsen, Mitteilung vom 3.3.15

    Quelle: ID 43240923