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  • · Fachbeitrag · Steuerermäßigung

    Hundebetreuung als haushaltsnahe Dienstleistung

    | Kosten für einen „Dogsitter“ sind nicht als haushaltsnahe Dienstleistungen absetzbar, wenn die Hunde außerhalb der Wohnung und des Gartens des Steuerpflichtigen betreut werden ( FG Münster 25.5.12, 14 K 2289/11 E, Abruf-Nr. 122033 ; FG Münster, Mitteilung Nr. 11 vom 2.7.12). |

     

    PRAXISHINWEIS | Doch wie ist ein Fall zu entscheiden, in dem die Hunde des Steuerpflichtigen in dessen Haus und Garten versorgt, gepflegt und betreut werden? Zwar musste das FG diese Frage nicht beantworten, die Urteilsgründe lassen aber erahnen, dass ein entsprechendes Verfahren wohl zugunsten des Steuerpflichtigen ausgegangen wäre.

     
    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 128 | ID 34484670