· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Aktuelles zur Überlassung eines Pkws an Arbeitnehmer
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler
| Das stets aktuelle Thema der Umsatzbesteuerung bei zu Privatfahrten überlassenen bzw. genutzten Fahrzeugen führt immer wieder zu Streitigkeiten mit dem FA. In einem aktuellen Urteil hat das FG Münster (9.1.20, 5 K 2420/19 U, Abruf-Nr. 215503 ) für eine Organschafts-Konstellation eine günstige Besteuerung gewährt. Grund genug, die Pkw-Überlassung an Arbeitnehmer aus umsatzsteuerlicher Sicht näher zu betrachten. |
1. Sichtweise der Finanzverwaltung
Bevor das aktuelle Urteil des FG Münster vorgestellt wird, erfolgt zunächst ein Überblick über die derzeitige Handhabung der Finanzverwaltung (vgl. insofern auch A 15.23 UStAE).
1.1 Verwendung für teilweise nichtunternehmerische Zwecke
Die unternehmensfremde (private) Nutzung eines dem Unternehmen vollständig zugeordneten Fahrzeugs ist unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 9a Nr. 1 UStG der Besteuerung zu unterwerfen. Als Bemessungsgrundlage sind dabei nach § 10 Abs. 4 Nr. 2 UStG die Ausgaben anzusetzen, soweit sie zum vollen oder teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben. Sofern die Anschaffungskosten mindestens 500 EUR (Nettobetrag ohne Umsatzsteuer) betragen, sind sie gleichmäßig auf den für das Fahrzeug maßgeblichen Berichtigungszeitraum nach § 15a UStG zu verteilen.
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