· Fachbeitrag · Umsatzsteuer
EuGH gestattet (teilweise) Berichtigung nach § 15a UStG bei Einlagen in das Unternehmen
von Dipl.-Finw. (FH) Thomas Meurer, Baesweiler
| Bis dato wurde eine Vorsteuerberichtigung bei nachträglicher Einlage in das Unternehmensvermögen abgelehnt. Der EuGH (25.7.18, C-140/17, Abruf-Nr. 203077 ) hat nun aber unter bestimmten Voraussetzungen ein solches nachträgliches Vorsteuerabzugsrecht zugestanden. |
1. Allgemeines
Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs nach § 15a UStG ist derzeit nur möglich, wenn und soweit die bezogenen Leistungen im Zeitpunkt des Leistungsbezugs dem Unternehmen zugeordnet wurden (A 15a.1 Abs. 6 UStAE). Daher ist § 15a UStG insbesondere nicht anzuwenden, wenn
- ein Nichtunternehmer Leistungen bezieht und diese später unternehmerisch verwendet werden (vgl. EuGH 2.6.05, C-378/02 sowie BFH 1.12.10, XI R 28/08) oder
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