· Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Verzögerungsgeld auch bei der Einnahmen-Überschussrechnung
| Nach einer aktuellen Entscheidung des FG Baden-Württemberg (25.1.12, 4 K 2121/11, Rev. zugelassen, Abruf-Nr. 121953) ist die Festsetzung von Verzögerungsgeldern für alle von Außenprüfungen betroffenen Steuerpflichtigen grundsätzlich möglich. Ein Verzögerungsgeld kann somit nicht nur gegen bilanzierende Unternehmer festgesetzt werden, sondern auch gegen Unternehmer, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln. |
Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 146 | ID 35192700