20.02.2023 ·
Checklisten aus MBP · Jahresabschluss · Jahresübergreifend
Die jährliche Aufstellung eines Inventars ist nach § 240 HGB für alle Kaufleute verpflichtend vorgeschrieben. Während die Aufnahme in einigen Bereichen mit relativ geringem Verwaltungsaufwand abgewickelt werden kann, stellt die Vorratsinventur den Unternehmer insbesondere bei produzierenden Unternehmen immer wieder vor die Herausforderung, den umfänglichen Anforderungen an eine ordnungsmäßige Inventur gerecht zu werden. Eine umfangreiche Checkliste soll helfen, eine ordnungsmäßige ... > lesen
20.02.2023 ·
Checklisten aus MBP · Downloads · Steuererklärungen
Eine Checkliste für Ihre Mandanten: Sie können Einnahmen und Ausgaben nur richtig deklarieren, wenn Sie darüber umfassend informiert sind. Dazu brauchen Sie die Angaben und Unterlagen Ihres Mandanten. Mit dieser Mandanten-Checkliste zur
Einkommensteuererklärung, die Sie Ihrem Mandanten übergeben, fragen Sie diskret und nachweisbar die einschlägigen Einnahmequellen und Ausgaben ab. Das mindert Ihr Haftungsrisiko und erleichtert Ihrem Mandanten die schwierige Aufgabe, als Laie alle ... > lesen
20.02.2023 ·
Checklisten aus MBP · Downloads · Steuererklärungen
Auch in diesem Jahr gibt es wieder eine Flut von Neuregelungen, die bei der Erstellung der Steuererklärungen 2022 zu beachten sind.
Wir haben unsere praxiserprobte und bewährte Checkliste für Sie an die aktuellen Entwicklungen aus Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung angepasst. Hierdurch erhöhen Sie die Arbeitseffizienz in Ihrer Kanzlei und erleichtern Ihren Mitarbeitern die Arbeit. Unsere Checkliste für die Erstellung der betrieblichen Steuererklärung führt Sie bequem und ... > lesen
20.02.2023 ·
Checklisten aus MBP · Downloads · Steuererklärungen
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08.02.2023 · Nachricht aus MBP · Grunderwerbsteuer
In zwei Bundesländern wird der Immobilienerwerb teurer. Denn Hamburg (von 4,5 % auf 5,5 %) und Sachsen (von 3,5 % auf 5,5 %) haben die Grunderwerbsteuer zum 1.1.23 erhöht .
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01.02.2023 · Nachricht aus MBP · Energetische Gebäudesanierung i. S. des § 35c EStG
Steuerpflichtige, die ihre Immobilie zu eigenen Wohnzwecken nutzen, können unter gewissen Voraussetzungen eine Steuerermäßigung für durchgeführte energetische Maßnahmen (§ 35c EStG) im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung beantragen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass durch die „Zweite Verordnung zur Änderung der Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ (BGBl I 22, 2414) gasbetriebene Wärmepumpen, Gasbrennwerttechnik und Gas-Hybridheizungen ab 2023 nicht mehr gefördert ...
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01.02.2023 · Nachricht aus MBP · Betriebsausgaben
Damit Bewirtungskosten aus geschäftlichem Anlass als Betriebsausgaben abzugsfähig sind, müssen Nachweise erbracht und (weitere) formale Voraussetzungen erfüllt werden. Die steuerlichen Spielregeln wurden durch das BMF (30.6.21, IV C 6 - S 2145/19/10003 :003, Abruf-Nr. 223336 ) bereits 2021 angepasst. Das BMF gewährte aber eine Übergangsregelung, die Ende 2022 auslief.
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01.02.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Personengesellschaften
Für die Einkünfte einer Personengesellschaft ist jährlich eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung beim FA abzugeben. Da diese regelmäßig von einem Steuerberater erstellt wird, entstehen Kosten. Die Erfahrungen in Betriebsprüfungen zeigen, dass diese Kosten oft als Betriebsausgaben oder Werbungskosten deklariert werden. Zudem wird ein Vorsteuerabzug beansprucht. Doch das ist falsch!
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01.02.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Umsatzsteuer
Nachdem sich der EuGH und der BFH in den vergangenen Jahren mehrfach mit der Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Grundstücken und der Wahl eines geeigneten Aufteilungsmaßstabs nach § 15 Abs. 4 UStG beschäftigt haben, positioniert sich nun endlich auch die Finanzverwaltung (BMF 20.10.22, III C 2 - S 7306/19/10001 :003, Abruf-Nr. 232631 ) und setzt diese Rechtsprechung um. Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über gesetzliche Bestimmungen und die Rechtsprechungsentwicklung, ...
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01.02.2023 · Fachbeitrag aus MBP · Private Veräußerungsgeschäfte
Ein Mobilheim ist kein unter § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG fallendes Grundstück. Die negative Nachricht lautet aber: Es ist ein anderes Wirtschaftsgut i. S. des § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, das nicht von der Steuerbefreiung nach § 23 Abs. 1
S. 1 Nr. 2 S. 2 EStG (Gegenstände des täglichen Gebrauchs) erfasst wird. Somit kann sich ein nach § 23 EStG steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn ergeben (BFH 24.5.22, IX R 22/21, Abruf-Nr. 232427 ).
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