· Fachbeitrag · Digitalisierung
KBV und KZBV verabschieden elektronisches Zahnbonusheft
| Das Bonusheft für den Eintrag von Vorsorgeuntersuchungen in der Zahnarztpraxis wird digital: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben das medizinische Informationsobjekt (MIO) „Zahnärztliches Bonusheft“ verabschiedet. Patienten und Zahnarztpraxen können die Anwendung ab dem Jahr 2022 als Bestandteil der elektronischen Patientenakte (ePA) nutzen. Das teilte die KZBV in einer Pressemitteilung vom 30.07.2020 mit. |
MERKE | Auch für Patienten mit privater Krankenversicherung (PKV) können Kostenträger in bestimmten Fällen ein Bonusheft als Vorsorgenachweis verlangen. Beispiele sind der Basistarif (PA 12/2017, Seite 14) oder eine entsprechende Versicherungsvereinbarung des Patienten mit der PKV (PA 11/2019, Seite 18). |
Weiterführende Hinweise
- „PKV verlangt Vorsorgenachweis vom Patienten ‒ wie verhalten wir uns richtig?“ (PA 11/2019, Seite 18)
- „Bonusheft für Privatpatienten ‒ wie abrechnen?“ (PA 07/2019, Seite 15)
- „Basistarif-Versicherte: Welche Regelungen gelten beim Bonusheft?“ (PA 12/2017, Seite 4)