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  • · Chirurgie

    Plastische Deckung nach Nr. 3100 GOZ: So dokumentieren Sie richtig

    Bild: © Andrey Popov - adobe.stock.com

    von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart

    | Chirurgische Eingriffe werden in fast jeder Zahnarztpraxis durchgeführt. Die Hauptleistung wird i. d. R. auch immer dokumentiert. Unberücksichtigt bleiben oft die Begleitleistungen im Rahmen der primären Wundversorgung ( PA 11/2018 Seite 9 ). In vielen Fällen ist hier eine plastische Deckung mit Periostschlitzung erforderlich. Diese ist nach Nr. 3100 GOZ abrechenbar, wird aber erfahrungsgemäß oft nur sehr unzureichend oder gar nicht dokumentiert. |

     

    Inhalt und Abrechnungsbestimmungen

    Die Nr. 3100 GOZ ist berechnungsfähig, wenn im Rahmen der primären Wundversorgung eine einfache Readaptation der Wundränder nicht möglich oder nicht indiziert ist. Voraussetzung ist, dass auch eine Periostschlitzung durchgeführt wird (siehe Leistungslegende [Fettdruck durch die Redaktion] und allgemeine Bestimmungen zu den Abschnitten D, E, K der GOZ, jeweils Satz 1).

     

    • Nr. 3100 GOZ: Inhalt und Bewertung
    Leistung
    Punkte
    1,0-fach
    2,3-fach
    3,5-fach

    Plastische Deckung im Rahmen einer Wundversorgung einschließlich einer Periostschlitzung, je Operationsgebiet (Raum einer zusammenhängenden Schnittführung)

    270

    15,19 Euro

    34,93 Euro

    53,15 Euro