· Honoraroptimierung
Elektrometrische Längenbestimmung gemäß Nr. 2400 GOZ: So dokumentieren Sie richtig
von Sabine Schmidt, Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum (DZR), Stuttgart
| Wurzelkanalbehandlungen ‒ vor allen Dingen an Molaren ‒ sind i. d. R. schwierig und zeitaufwendig ( PA 04/2019, Seite 13 ). Um diese korrekt berechnen zu können, ist eine gute und detaillierte Dokumentation von großem Vorteil. Wichtig ist auch die korrekte Anwendung der Abrechnungsbestimmungen einzelner GOZ-Leistungen. Ein klassisches Beispiel hierfür ist die elektrometrische Längenbestimmung nach Nr. 2400 GOZ. |
Abrechnungsbestimmungen
Laut GOZ kann die Nr. 2400 GOZ bis zu zweimal je Sitzung und Wurzelkanal in Ansatz gebracht werden. Eine mehrfache Längenmessung pro Wurzelkanal kann insbesondere bei gekrümmten Kanälen in einer Sitzung indiziert sein.
PRAXISTIPP | Eine mehr als zweimalige Messung je Kanal oder ein besonderer Aufwand bei der Längenmessung kann nur über eine Anpassung des Steigerungsfaktors abgerechnet werden. Ggf. muss mit dem Patienten im Vorfeld der Behandlung eine Honorarvereinbarung nach § 2 Abs. 1 und 2 GOZ getroffen werden (PA 03/2019, Seite 13). |
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