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    Zahnersatz: Punktwerterhöhung zum 1. Januar 2016

    | Der Punktwert für Zahnersatz und Zahnkronen wurde für das Jahr 2016 um 2,95 Prozent erhöht. Ab dem 1. Januar 2016 beträgt der neue ZE-Punktwert 0,8605 Euro; er ist bei allen Heil- und Kostenplänen anzusetzen, die ab dem 1. Januar 2016 ausgestellt werden. |

     

    Dieser Punktwert ist Grundlage für die Berechnung der neuen Festzuschusshöhen. Die KZBV hat die ab dem 1. Januar 2016 gültigen Beträge in ihrer „Abrechnungshilfe für Festzuschüsse“ bereits veröffentlicht. Die Höhe der Festzuschussbeträge wird sich jedoch wohl im Frühjahr 2016 noch einmal ändern, da noch keine Einigung über die Anpassung des Punktwerts für die zahntechnischen Leistungen erzielt wurde. Dazu muss das Schiedsverfahren noch abgeschlossen werden.

    Quelle: ID 43799000