07.01.2010 | Abformungen
GOZ-Nr. 005 auch, wenn Präparationsabdruck als Planungsmodell verwendet wird?
Frage: „Kann die GOZ-Nr. 005 für den Ober- und Unterkiefer berechnet werden, auch wenn beide Kiefer präpariert werden und nur ein Präparationsabdruck genommen wird?“
Antwort: Nein, dies ist nach unserer Meinung nicht möglich. Der Leistungstext der GOZ-Nr. 005 lautet: „Abformung eines Kiefers für ein Situationsmodell, auch Teilabformung, einschließlich Auswertung zur Diagnose oder Planung“. Wird also der Präparationsabdruck gleichzeitig als Planungsmodell verarbeitet, ist dies nicht mit der GOZ-Nr. 005 abrechenbar, da hier keine gesonderte - wie in der Gebührennummer beschriebene - Abformung erfolgte. Wir empfehlen die Anhebung des Steigerungsfaktors der prothetischen Leistung.
Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 17 | ID 132648