05.05.2009 | Abrechnung nach GOZ/GOÄ
Entnahme von Abstrichmaterial bei Paro-Bakterien-Test
Frage: „Welche Abrechnungsmöglichkeit gibt es für die ´Entnahme von Abstrichmaterial´ im Rahmen eines Paro-Bakterien-Tests?“
Antwort: Die Entnahme von Abstrichmaterial im Rahmen eines Paro-Bakterien-Tests ist Leistungsinhalt der GOÄ-Nr. 298 (Entnahme und gegebenenfalls Aufbereitung von Abstrichmaterial zur mikrobiologischen Untersuchung gegebenenfalls einschließlich Fixierung). Die Leistung fällt dann einmal pro gesamtem Entnahmevorgang und pro benutzter Papierspitze an. Die Materialkosten für die Sonde sind allerdings nicht zusätzlich abrechenbar. Dies entspricht auch der Auffassung der Bundeszahnärztekammer.
Quelle: Ausgabe 05 / 2009 | Seite 17 | ID 126527