04.02.2011 | Abrechnung nach GOZ/GOÄ
Wie wird ein Heil- und Kostenplan für eine Aufbissschiene abgerechnet?
Frage: „Gibt es in der GOZ eine Position für den Heil- und Kostenplan über eine Aufbissschiene?
Antwort: Für reine Privatbehandlungen werden alle angeforderten und schriftlich erstellten Heil- und Kostenpläne oder Kostenvoranschläge (außer Heil- und Kostenpläne für Zahnersatz-Leistungen aus Abschnitt F der GOZ) mit der GOZ-Nr. 002 (Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans auf Anforderung) abgerechnet. Dies gilt auch für GOÄ-Leistungen.
Quelle: Ausgabe 02 / 2011 | Seite 16 | ID 142025