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  • 07.01.2010 | Antibiotische Therapie

    Berechnung von Elyzol-Gel?

    Frage: „Wie kann eine Behandlung mit Elyzol-Gel abgerechnet werden?“  

     

    Antwort: Bei der antibiotischen Therapie mit Elyzol handelt es sich um eine Leistung, die erst nach dem Inkrafttreten der GOZ ’88 entwickelt wurde. Die Berechnung erfolgt deshalb gemäß § 6 Abs. 2 GOZ. Als Analogposition könnte zum Beispiel GOZ-Nr. 329, einmal je Zahn, angesetzt werden. Die Materialkosten können entweder als Auslagenersatz zusätzlich abgerechnet oder dem Patienten über ein Privatrezept verordnet werden. Eine dritte Möglichkeit wäre auch, eine Gebührenposition auszuwählen, die die Materialkosten in der Honorierung beinhaltet.  

     

    Quelle: Ausgabe 01 / 2010 | Seite 18 | ID 132651