09.03.2009 | Auslagenersatz
Können bei der GOZ-Nr. 227 Materialkosten berechnet werden?
Frage: „Wir haben bei einem Patienten bei der GOZ-Nr. 227 Materialkosten berechnet. Die KVB weigert sich, die Kosten zu erstatten, weil die Berechnungsfähigkeit im Gesetzestext fehlen würde. Stimmt das?“
Antwort: Ja, zur Nr. 227 können keine Materialkosten berechnet werden. Dies ergibt sich aus den Allgemeinen Bestimmungen der GOZ. Auch ist in der Leistungslegende kein Hinweis aufgeführt, dass die Materialkosten zusätzlich abgerechnet werden können (wie es bei der GOZ-Nr. 226 der Fall ist). Was Sie allerdings berechnen können, sind die tatsächlich angefallenen Kosten für die Herstellung des Provisoriums, die eine zahntechnische Leistung darstellen und laut § 9 der GOZ zusätzlich berechenbar sind.
Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 18 | ID 125323