04.06.2008 | Beihilfe
Weiteres Urteil zur Abrechnung der SDA-Technik bis zum Faktor 2,3 ohne Begründung
Die Zahl der positiven Entscheidungen, mit denen Beihilfestellen bei zahnärztlichen Leistungen mittels Schmelz-Dentin-Ädhasiv-Technik zur Kostenerstattung von Analogpositionen bis zum Faktor 2,3 verurteilt werden, nimmt weiter zu. Diesmal hat das Verwaltungsgericht Ansbach die von der Beihilfe vorgenommene Beschränkung auf den Faktor 1,5 bei dentin-adhäsiven Mehrschichtrekonstruktionen für unzulässig erklärt (Urteil vom 13. Februar 2008, Az: AN 15 K 07.00972, Abruf-Nr. 081689). Über weitere gleichlautenden Urteile haben wir zuletzt in „Privatliquidation aktuell“ Nr. 5/2008, S. 2, berichtet.
Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 2 | ID 119718