01.03.2005 | Leserforum
Sind die Zuschüsse 6.5 und 6.6 kombinierbar?
Frage: „Bei einem Patienten wird eine Modellgussprothese nach Extraktion des Zahnes 45 durch Erweiterung und Neuüberklammerung des Nachbarzahnes 44 (kompliziertes Halte- und Stützelement) instandgesetzt; anschließend wird die Prothese in getrennter Sitzung unterfüttert. Welche Ziffern und Zuschüsse fallen an?“
Antwort: Da die Maßnahmen zur Wiederherstellung der Prothesenfunktion nicht in einem einzigen Schritt, das heißt nicht in ein und derselben Sitzung durchgeführt werden können, sind sie – durchaus auf einem einzigen Heil- und Kostenplan – unter den Bema-Nrn. 100 b und 98 h/1 sowie 100 d zu berechnen. Jede der beiden Maßnahmen löst einen eigenen Zuschuss aus: die Prothesenerweiterung mit neuer Klammer den Zuschuss 6.5 (Erweiterung im Metallbereich) und die Unterfütterung ohne funktionelle Randgestaltung den Zuschuss 6.6.