01.03.2005 | Leserforum
UK-Brücke bei OK-Modellgussprothese – welcher Zuschuss?
Frage: „Bei vorhandener OK-Modellgussprothese sollen im UK die Zähne 34 und 35 durch eine Brücke ersetzt werden. Welche Zuschüsse fallen an?“
Antwort: Als Regelversorgung ist festsitzender Zahnersatz indiziert, wenn entweder eine natürliche Gegenbezahnung oder funktionstüchtiger festsitzender bzw. Kombinationszahnersatz vorhanden ist oder zeitgleich eingegliedert wird. Liegt im Gegenkiefer eine herausnehmbare Versorgung – also eine Modellguss- oder Totalprothese – vor, so dürfen Brücken nur einen fehlenden Zahn je Seitenzahngebiet oder bis zu vier fehlende Zähne im Frontzahngebiet ersetzen. Die von Ihnen angesprochene UK-Brücke gilt daher als andersartige Versorgung und löst lediglich den Zuschuss 3.1 aus.
Quelle: Ausgabe 03 / 2005 | Seite 18 | ID 88839