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  • · Nachricht · Patienteninformation

    Kostenübernahme für eine PZR?

    von Ute Blank, Fachwirtin für Zahnärztliches Praxismanagement, Bielefeld

    | Fast täglich werden wir gefragt, ob die Kosten für eine PZR von der Krankenkasse teilweise oder komplett übernommen werden. Über das Vergleichsportal www.krankenkasseninfo.de haben Sie die Möglichkeit, schnelle und gezielte Informationen über freiwillige Zusatzleistungen Ihrer ortsansässigen Krankenkassen zu sammeln. Erstellen Sie daraus ein Informationsblatt, so ist das eine wichtige Hilfe für die ZFA oder die ZMP, denn sie kann die Patienten gleich auf die vorhandenen Möglichkeiten hinweisen. Damit bietet sie einen besonderen Service für die Patienten. |

    Erstinformationen auf einen Blick

    Speziell zur PZR und für unser Einzugsgebiet haben wir einen Flyer für die Praxis erstellt. Die folgenden Krankenkassen beteiligen sich an den Kosten der PZR:

     

    • BKK Diakonie (50 Euro Zuschuss 1 x jährlich)
    • BKK Gildemeister (80 Prozent Zuschuss im Rahmen des BZV-Vertrages) oder ergänzend zur Parodontitis-Therapie
    • Heimat Krankenkasse (50 Euro Zuschuss 1 x jährlich)
    • AOK NordWest (nach durchgeführter Parodontitis-Therapie; auch rückwirkend für die Vorbehandlungen und anschließend auf drei Jahre begrenzt)
    • IKK classic (50 Euro Zuschuss 1 x jährlich)
    • BKK Dürkopp Adler (Erstattung im Rahmen des MaxiBonus Gesundheitsprogramms)

     

    HINWEIS | Sollte Ihre Krankenkasse hier nicht aufgelistet sein, erkundigen Sie sich bitte direkt dort nach Zuschüssen.

     

    Die weiteren Einzelheiten zu den Leistungen der jeweiligen Krankenkasse hält die Verwaltungsmitarbeiterin parat. Viele Patienten entscheiden sich schneller für die Durchführung einer PZR, wenn die finanzielle Unterstützung der Krankenkasse gewährleistet ist. Auch die vom Zahnarzt betonte medizinische Notwendigkeit wird durch die Bezuschussung der Krankenkasse unterstützt. Eine vom Patienten rein aus ästhetischen Gründen gewünschte PZR erhält selbstverständlich keine Zuschüsse.

    Auf Sonderverträge achten

    Bei der Auswahl der Krankenkassen achten Sie bitte auf Sonderverträge, die einige Krankenkassen mit Praxen - vor allem in Kombination mit Auslandszahnersatz - geschlossen haben. Das trifft zum Beispiel auf DAKdent.net-Kunden zu. Diese Krankenkassen sollten nicht auf Ihrer Liste stehen - es sei denn, Ihre Praxis ist diesem Netzwerk angeschlossen.

    Quelle: ID 42687953