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  • · Fachbeitrag · Endodontie

    Abrechnung der GOZ-Nr. 2400 bei einemgesetzlich versicherten Patienten

    | FRAGE:   „Können wir einem GKV-Patienten zusätzlich zur WurzelkanalbehandIung die GOZ-Nr. 2400 (Elektrometrische Längenbestimmung) privat in Rechnung stellen?“ |

     

    Antwort: Ja. Bei der Berechnung von Leistungen für gesetzlich versicherte Patienten ist zu beachten, dass eine Zuzahlung zur „Kassenleistung“ in der Regel nicht zulässig ist. Zusätzlich zur Wurzelkanalbehandlung als Vertragsleistung können jedoch selbstständige zahnärztliche Leistungen berechnet werden, die nicht zum Leistungsumfang der GKV-Leistung gehören - wie die Endometrie, die Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden (Phys). Wird die endodontische Behandlung mit besonderem technischen Aufwand durchgeführt, kann dies nur dann entsprechend vergütet werden, wenn der Patient die komplette Wurzelkanalbehandlung alsPrivatleistung in Anspruch nimmt (Achtung, regionale Unterschiede möglich!).

    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 14 | ID 34712360