· Fachbeitrag · Formvorschriften
Wie zwingend ist der neue Rechnungsvordruck?
FRAGE: „Wird ab 1. Juli 2012 tatsächlich der einheitlich vorgeschriebene Rechnungsvordruck ausschließlich verpflichtend? Ist ab diesem Zeitpunkt eine - wie bisher - individuelle Rechnungsgestaltung nicht mehr möglich?“
ANTWORT: Gemäß der Bundesratsdrucksache 566/1/11 tritt das einheitliche Rechnungsformular zum 1. Juli 2012 in Kraft. Da es in § 10 GOZ ausdrücklich heißt: „Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung nach der Anlage 2 erteilt worden ist…“. Dies bedeutet, dass eine erstellte Rechnung nur dann zur Zahlung fällig ist, wenn sie nach Maßgabe der Anlage 2 erstellt wurde.
Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 17 | ID 33192550