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Schnarchpatienten: Wie ist die Behandlung mittels TAP-Schiene abzurechnen?
| FRAGE: „Wie kann ich die Behandlung mittels TAP-Schiene von Schnarchpatienten mit obstruktiver Schlafapnoe (OSA) abrechnen?“ |
ANTWORT: Die Behandlung mittels TAP-Schiene ist weder im Bema noch in der GOZ beschrieben. Da die Leistung im Bema nicht beschrieben ist, handelt es sich zunächst um eine reine Privatleistung. Weil die Leistung aber auch in der GOZ nicht beschrieben ist, muss eine Analogabrechnung im Sinne des § 6 Abs. 1 GOZ erfolgen. Analoge Gebühren könnten beispielsweise die GOZ-Nrn. 7000 ff. sein. Die Schlaftherapie selbst wird vom behandelnden Arzt abgerechnet.
Quelle: ID 42314014