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  • · Fachbeitrag · PA-Behandlung

    Ist die elektronische PA-Befundung analog berechenbar?

    | FRAGE: „Wir führen in nächster Zeit eine elektronische PAR-Messsonde ein. Kann ich die elektronische PA-Befundung analog berechnen? Wie ist es mit den Kassenpatienten, welche Möglichkeiten bleiben mir hier?“ |

     

    Antwort: Zahnärztliche Leistungen können dann analog berechnet werden, wenn die GOZ sie nicht beschreibt. Die Messung von Taschentiefen ist in der Nr. 4000 beschrieben und die Verwendung einer elektronischen Sonde stellt eine besondere Art der Ausführung dar, die sicherlich dazu berechtigt, die Gebühr über den Steigerungsfaktor höher zu bemessen.

     

    Beim Kassenpatienten bietet sich keine Möglichkeit der privaten Berechnung, da die Bema-Nr. 4 zum PA-Status gehört und nicht gesondert vereinbart werden kann. Wird hier eine erste Messung im Rahmen der Vorbehandlung durchgeführt, so kann diese privat gemäß § 4 Abs. 5 BMV-Z bzw. § 7 Abs. 7 EKV-Z privat mit dem Patienten vereinbart werden. Nach Abschluss der Vorbehandlung wird dann in der Diagnostiksitzung (Rö/Status) der PA-Status nach Bema-Nr. 4 erhoben.

    Quelle: Ausgabe 09 / 2012 | Seite 15 | ID 35272710