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  • · Nachricht · Dokumentation

    Zahnarzthaftung: Mündliche Aussagen können Dokumentationslücken schließen

    | In Haftungsprozessen haben Zahnärzte oft schlechte Karten, wenn ihre Dokumentation unzweifelhaft Lücken aufweist. Mitunter können solche Lücken jedoch durch mündliche Aussagen geschlossen werden und im Prozess zugunsten des Arztes verwertet werden. Allerdings sind dabei bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Zu diesem Ergebnis kam das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Hinweisbeschluss vom 04.07.2016 und Zurückweisungsbeschluss vom 29.07.2016, Az. 5 U 565/16, Abruf-Nr. 196102 ). |

    Der Zahnarzt hatte keine Röntgenaufnahme gefertigt

    Im zugrunde liegenden Fall hatte eine Patientin die Extraktion des Zahns 37 durch den Zahnarzt als fehlerhaft gerügt und vor allem geltend gemacht, sie sei nicht indiziert gewesen. Unstreitig hatte der Zahnarzt vor der Extraktion keine Röntgenaufnahme gefertigt. Im Verlauf des Prozesses hatten der Zahnarzt und seine Stuhlassistenz ausgesagt, dass der extrahierte Zahn tief abgebrochen gewesen sei. Da die Behandlung noch nicht lange zurücklag und „aufgrund des Fortgangs durchaus erinnerungswürdig war“, wertete das OLG diese Aussage als glaubhaft. Entscheidend war zudem die Aussage des hinzugezogenen Sachverständigen, dass die Extraktionsbedürftigkeit eines frakturierten Zahns auch ohne Röntgenaufnahme allein durch die Untersuchung festgestellt werden könne.

    Die Glaubwürdigkeit der mündlichen Aussagen wird vom Gericht geprüft

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, dass allein eine unvollständige Behandlungsdokumentation keinen Schadenersatzanspruch begründen kann. Das OLG Koblenz bestätigt die in der Rechtsprechung vorherrschende Auffassung, dass Lücken in der Behandlungsdokumentation geschlossen werden können ‒ z. B. durch die Anhörung des behandelnden Zahnarztes oder durch Zeugenvernehmung. Allerdings müssen die mündlichen Angaben plausibel sein. Die Gerichte prüfen dabei auch, wie glaubwürdig die aussagenden Personen sind.

     

    Quelle: ID 45073653