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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Referentenentwurf „Beschäftigtendatengesetz“ liegt vor

    | Was lange währt, wird endlich gut? Das Arbeits- und das Innenministerium haben gemeinsam den Entwurf für ein Beschäftigtendatengesetz (Gesetz zur Stärkung eines fairen Umgangs mit Beschäftigtendaten und für mehr Rechtssicherheit für Arbeitgeber und Beschäftigte in der digitalen Arbeitswelt) vorgelegt. Doch wann könnte in Kraft treten? |

    Um was geht es?

    Im Kern geht es um durchaus wichtige und praxisrelevante Fragen zum Umgang mit den Beschäftigtendaten: Unter welchen Bedingungen darf der Arbeitgeber im Bewerbungsprozess Künstliche Intelligenz (KI) nutzen, in welchen Fällen ist eine digitale Überwachung von Beschäftigten möglich oder wie sieht es mit dem Einsatz einer Videoüberwachung am Arbeitsplatz aus.

     

    Der Entwurf liegt wohl einigen Medien vor, auf LinkedIn wurde er vollständig von Stephan Schmidt veröffentlicht. 30 Paragrafen in vier Kapiteln umfasst die Norm. Auch finden sich Passagen zum kirchlichen Datenschutz wieder.

    Ab wann könnte es gelten?

    Am 17.10.2024 ging der Entwurf in die Ressortabstimmung. Geht es nach dem Willen von Arbeits- und Innenministerium, soll das Kabinett den Entwurf noch im Jahr 2024 beschließen. Der Abschluss des parlamentarischen Verfahrens ist für die erste Hälfte des kommenden Jahres geplant, sodass das Gesetz im August oder September 2025 in Kraft treten könnte. Allerdings gibt es auch innerhalb der Koalition Gegenwind von der FDP. „Als Freie Demokraten werden wir intensiv prüfen, dass insbesondere der Mittelstand nicht mit neuer Bürokratie belastet wird“, sagte der mittelstandspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Carl-Julius Cronenberg, dem Handelsblatt.

    Quelle: ID 50221711