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  • · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung

    Unternehmensbasisdatenregistergesetz soll geändert werden

    | Mit einem Gesetzentwurf (20/8866) zur Änderung des Unternehmensbasisdatenregistergesetzes wollen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP dieses an das durch das Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG) ab dem 1.1.24 gültige Gesellschaftsregister anpassen. |

     

    „Ab dem 1.1.24 wird die Datenübermittlung aus dem gemeinsamen Registerportal der Länder an das Basisregister für Unternehmen neben den Daten aus Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister auch Daten aus dem Gesellschaftsregister enthalten sein“, heißt es in dem Entwurf. Eine davon unabhängige, spätere Datenübermittlung sei dann nicht ohne Mehraufwand möglich, weshalb das Gesellschaftsregister im Unternehmensbasisdatenregistergesetz ergänzt werden müsse.

     

    Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag ohne Aussprache im Plenum an den federführenden Wirtschaftausschuss überwiesen werden.

     

    Quelle | hib ‒ heute im bundestag Nr. 77, 18.10.23

    Quelle: ID 49755997