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  • · Fachbeitrag · Datenschutzaufsichtsbehörden

    Der Einsatz von biometrischen Systemen

    | Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden (DSK) weist in ihrer Entschließung vom 20. September 2024 darauf hin, dass der Einsatz automatisierter Gesichtserkennung, insbesondere im öffentlichen Raum, einen erheblichen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Personen darstellt. Die Analyse von Gesichtsmerkmalen im öffentlichen Raum dürfte ganz überwiegend anlasslos unbeteiligte Personen treffen. Aus dieser Streubreite der Maßnahme folgt ein intensiver Grundrechtseingriff, der nicht zuletzt auch Eingriffe in die Verhaltensfreiheit von Bürger nach sich ziehen kann. |

    1. Gesetzesentwurf zur Terrorismusbekämpfung

    Anlass für die Warnung der DSK ist auch ein Gesetzentwurf zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung (BT-Drs. 20/12806), der derzeit auf Bundesebene beraten wird. Mit dem Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Terrorismusbekämpfung will die Regierungskoalition Folgen aus dem islamistischen Anschlag in Solingen am 23.8.24 ziehen. So soll es Neuerungen im Waffenrecht, bei der Extremismus- und Terrorismusbekämpfung sowie im Aufenthaltsrecht geben. Der Entwurf sieht unter anderem in einem neu einzufügenden § 39a Bundeskriminalamtgesetz vor, dass das für die Terrorbekämpfung zuständige BKA Gesichts- und Stimmdaten aus öffentlich zugänglichen Internetquellen automatisiert abgleichen können soll, sofern:

     

    • dies im Rahmen der Abwehr einer im Einzelfall bestehenden Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person (…) zur Identifizierung oder Ermittlung des Aufenthaltsorts der Zielperson erforderlich ist und