· Nachricht · Steuerrecht
Steuererklärung: Finanzamt geht vor Datenschutz
| Um die Einkommensteuererklärung prüfen zu können, benötigt das Finanzamt oft personenbezogene Daten ‒ auch von unbeteiligten Dritten. Das ist erlaubt, wie das Finanzgericht Nürnberg 2023 entschieden hat, denn die Aufgaben des Finanzamts stehen im öffentlichen Interesse und damit über den Datenschutzanliegen einer einzelnen Person. |
1. Die Grundsätze
Wer staatliche Leistungen wie beispielsweise Bürgergeld oder Kinderzuschlag erhalten will, genauso wer bestimmte Kosten beim Finanzamt geltend machen möchte, muss seine finanziellen Verhältnisse darlegen. Heißt: Sämtliche Einnahmen und Vermögenswerte müssen korrekt offengelegt werden.
Dazu zählt auch ein Mietvertrag inklusive der Konditionen und Kontaktdaten von Mietern, wie das Finanzgericht Nürnburg entschieden hat (1.2.23, 3 K 596/22, Abruf-Nr. 235485).
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