10.05.2024 · Checklisten · Downloads · Digitalisierung & KI
045_Änderung des Impressums nach Inkrafttreten des Digitale Dienste Gesetzes
Jede Website hat ein Impressum. Und im Impressum finden sich – meist am Anfang – auch häufig Hinweise auf das Telemediengesetz (TMG), z. B. „Diensteanbieter gemäß § 5 TMG“ oder „Pflichtangaben nach § 5 TMG“. Bisher war das auch so korrekt. Doch mit Inkrafttreten des DDG (Digitale Dienste Gesetz) wird der Hinweis auf das TMG im Impressum falsch. Hier ist die Handlungsanleitung, was zu tun ist.
Möchten Sie diese Arbeitshilfe jetzt herunterladen?
Kostenloses PB Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab € mtl.