10.05.2024 · Checklisten · Downloads · Digitalisierung & KI
045_Änderung des Impressums nach Inkrafttreten des Digitale Dienste Gesetzes
Jede Website hat ein Impressum. Und im Impressum finden sich – meist am Anfang – auch häufig Hinweise auf das Telemediengesetz (TMG), z. B. „Diensteanbieter gemäß § 5 TMG“ oder „Pflichtangaben nach § 5 TMG“. Bisher war das auch so korrekt. Doch mit Inkrafttreten des DDG (Digitale Dienste Gesetz) wird der Hinweis auf das TMG im Impressum falsch. Hier ist die Handlungsanleitung, was zu tun ist.
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