· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Digitale Dienste Gesetz: Bitte kontrollieren Sie Ihr Impressum auf Ihrer Website
| Jede Website hat ein Impressum. Und im Impressum finden sich ‒ meist am Anfang ‒ auch häufig Hinweise auf das Telemediengesetz (TMG), z. B. „Diensteanbieter gemäß § 5 TMG“ oder „Pflichtangaben nach § 5 TMG“. Bisher war das auch so korrekt. Doch in den nächsten Tagen wird das TMG durch das DDG (Digitale Dienste Gesetz) ersetzt. Dann ist der Hinweis auf das TMG im Impressum falsch. |
Gehen Sie daher wie folgt vor:
- Überprüfen Sie zunächst, ob in Ihrem Impressum das TMG erwähnt ist.
- Entfernen Sie bitte die Angabe des Gesetzes komplett, z. B. in „Diensteanbieter“ oder „Impressum“.
- Ändern Sie die Angaben bitte NICHT in „Impressum gem. § 5 DDG“, sondern entfernen Sie einfach die Angabe des Gesetzes insgesamt. Dadurch vermeiden Sie zukünftige Anpassungen. Keine Sorge: Bei den Informationspflichten besteht grundsätzlich keine Pflicht zur Nennung des zugrunde liegenden Gesetzes!
- Wenn Sie dennoch einen entsprechen Passus einfügen möchten, dann bitte wie folgt: „Angaben gemäß §§ 5, 6 DDG: …“.
Wann muss die Änderung vorgenommen werden? Das Gesetz wird in den nächsten Tagen in Kraft treten. Der Bundestag nahm das DDG am 21.3.24 in der Ausschussfassung an. Nachdem es am 26.4.24 den Bundesrat passierte, steht die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bevor, also in den nächsten Tagen. Um ggfls. mögliche Abmahnungen zu vermeiden, sollten die Änderungen zeitnah vorgenommen werden.
WICHTIG | Sollten Sie das Kürzel auch in Ihrem Newsletter, in Ihrem Datenschutzhinweis oder in Ihren Social Media Kanälen verwenden, muss dieses ebenfalls entfernt werden.