· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Digitale-Dienste-Gesetz: Bitte prüfen und aktualisieren Sie das Impressum auf Ihrer Praxiswebsite!
| Auch Praxiswebsites haben ein Impressum. Und im Impressum finden sich ‒ meist am Anfang ‒ auch häufig Hinweise auf das Telemediengesetz (TMG), z. B. „Diensteanbieter gemäß § 5 TMG“ oder „Pflichtangaben nach § 5 TMG“. Doch am 14.05.2024 hat das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) das Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Daher ist der Hinweis auf das TMG im Impressum falsch. Um mögliche Abmahnung zu vermeiden, sollten Sie Ihr Impressum zeitnah aktualisieren |
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Quelle: Ausgabe 07 / 2024 | Seite 1 | ID 50073403