· Fachbeitrag · Digitalisierung und KI
Landgericht Kiel zur Verantwortung für KI-basierte Inhalte
von RA Jens Ferner, FA für Strafrecht, FA für IT-Recht, Alsdorf, www.ferner-alsdorf.de
| Das LG Kiel (29.2.24, 6 O 151/23) beschäftigte sich mit der Klage eines mittelständischen Unternehmens gegen eine Plattformbetreiberin, die automatisiert erstellte Wirtschaftsinformationen veröffentlicht hatte. Im Fokus stand die Verbreitung falscher ‒ durch eine KI generierte ‒ Informationen über eine angebliche bevorstehende Löschung des Unternehmens wegen Vermögenslosigkeit. |
Sachverhalt
Die Klägerin, ein Unternehmen für Wintergärten und Terrassendächer, wandte sich gegen die Veröffentlichung einer automatisiert generierten Mitteilung auf der Webseite der Beklagten. Diese beruhte auf einem fehlerhaften KI-gestützten Zuordnungsprozess und suggerierte eine bevorstehende Löschung der Klägerin im Handelsregister. Trotz der Löschung der Falschmeldung verweigerte die Beklagte die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Klägerin verlangte die Unterlassung der Verbreitung unrichtiger Informationen und Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten.
Persönlichkeitsrecht und Unternehmenspersönlichkeitsrecht
Das Landgericht stützt die Entscheidung maßgeblich auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerin, das auch für juristische Personen gilt. Es umfasst den sozialen Geltungsanspruch eines Unternehmens und schützt vor falschen Tatsachenbehauptungen, die das Ansehen und die Kreditwürdigkeit gefährden können. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht hat eine zentrale Stellung im deutschen Recht. Es schützt nicht nur natürliche, sondern auch juristische Personen, also Unternehmen, in ihrem sozialen Geltungsanspruch. Insbesondere können Unternehmen gegen falsche Darstellungen vorgehen, die ihren Ruf beeinträchtigen.
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